Amtliche Lotteriebestimmungen

Die NKL-Lotterien und SKL-Lotterien sowie die Joker-Spiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München.

Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand: Dr. Bettina Rothärmel (Vorsitzende), Jörg Scheidhammer. Die Erlaubnis für den Amtlichen Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 10.05.2022.

Diese 16 Bundesländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterie und dass alle in den Amtlichen Spielplänen ausgewiesenen Gewinne der NKL-Lotterie in voller Anzahl und Höhe ausgespielt werden – unabhängig davon, wie viele Lose der Auflage tatsächlich verkauft worden sind.
Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Totalisatorprinzip von Lotto und Toto, wo Anzahl und Höhe der Gewinne stark schwanken können, da sie sich nach der Anzahl der Teilnehmer und der Summe der Spieleinsätze der jeweiligen Ausspielung richten.

SKL Klassenlotterie

1. Amtliche Lotteriebestimmungen der 154. SKL-Lotterie

Spielplan SKL 154. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet

NKL Klassenlotterie

1. Amtliche Lotteriebestimmungen der 152. NKL-Lotterie

Spielplan NKL 152. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet

Glücksjahre - NKL Rentenlotterie

1. Amtliche Lotteriebestimmungen der NKL Rentenlotterie

Spielplan NKL Rentenlotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet