§ 1 Geltungsbereich
Die Spielteilnahme an der NKL-Lotterie sowie der Spielergänzung NKL Millionen-Joker und dem NKL
Extra-Joker richtet sich nach den jeweils gültigen Amtlichen Lotteriebestimmungen (ALB). Diese ALB
werden für den Vertriebsweg Internet durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt bzw.
modifiziert. Die ALB sowie diese ergänzenden ALB für das Internet sind auf den Web-Seiten der GKL
und der Lotterie-Einnahme (im Folgenden LE) einsehbar und ausdruckbar.
§ 2 Minderjährigen-/ Spielerschutz
Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich verboten. Der Ausschluss
Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung
gewährleistet, soweit behördlich angeordnet.
§ 3 Registrierung des Spielteilnehmers
(1) Der Spielteilnehmer muss sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem von der LE
festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf
elektronischem Wege über die Web-Seiten der LE mit seinen persönlichen Daten registrieren.
Änderungen dieser Daten können der LE nur auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Im
Rahmen der Registrierung erfolgen eine persönliche Identifizierung des Spielteilnehmers und die
Prüfung der Volljährigkeit gemäß § 2 der ALB. Die Registrierung ist pro Spielteilnehmer nur einmal
möglich.
(2) Im Zuge der Registrierung errichtet die LE für den Spielteilnehmer ein Spielerkonto. Hierzu ist der
Spielteilnehmer verpflichtet, der LE eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen
anzugeben. Die über das Spielerkonto erfolgende Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt durch die in den
ALB vorgesehenen Zahlungsvorgänge (§ 6), ergänzt durch § 9 Abs. 2 dieser ergänzenden ALB.
§ 4 Identifizierung des Spielteilnehmers
Im Rahmen der Registrierung wird der Spielteilnehmer persönlich identifiziert. Hierzu werden
verschiedene Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten näher
erläutert werden.
§ 5 Authentifizierung des Spielteilnehmers
Die Anmeldung für eine Spielteilnahme erfolgt i. d. R. mit der bei der Registrierung angegebenen EMail-Adresse und dem vom Spielteilnehmer gewählten Passwort. Zur Authentifizierung werden
gegebenenfalls weitere Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Web-Seiten
näher erläutert werden. Die GKL behält sich eine Änderung der Authentifizierungsverfahren vor.
§ 6 Festlegung/Änderung des Einsatzlimits
(1) Der Spielteilnehmer wird bei der Registrierung aufgefordert, in seinem Spielerkonto auf der
Internetseite der LE sein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatzlimit, das
1.000,- Euro im Monat nicht überschreiten darf, festzulegen. Da sich bei der NKL-Lotterie sowie der
Spielergänzung NKL Millionen-Joker und dem NKL Extra-Joker sämtliche Bezahlvorgänge – und somit
auch alle Verlustmöglichkeiten – ausschließlich auf monatliche Zahlungsverpflichtungen beziehen,
muss die Selbstlimitierung auf den Monat bezogen erfolgen.
(2) Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einzahlungs- oder Verlustlimits neu
festzulegen. Will ein Spielteilnehmer sein Einsatzlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer
Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einsatzlimits verringert werden, greifen die neuen
Limits für neue Spieleinsätze sofort.
§ 7 Vorläufige Spielteilnahme
(1) Die Spielteilnehmer können vorübergehend mit einem sogenannten vorläufigen Spiel bis zu
einem auf den Web-Seiten bekannt gegebenen Maximalbetrag bereits vor Abschluss der
Identifizierung teilnehmen, sofern die LE dies anbietet.
(2) Voraussetzung für eine Gewinnauszahlung beim vorläufigen Spiel ist die erfolgreich
abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers. Vor diesem Zeitpunkt besteht eine
Auszahlungssperre.
§ 8 Spielgemeinschaften
Die Spielteilnahme in Spielgemeinschaften ist für den Vertriebsweg Internet ausgeschlossen.
§ 9 Abweichungen zu den ALB
(1) Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt in Textform direkt auf der Bestellseite der
LE.
(2) Der Spielvertrag kommt abweichend zu § 6 der ALB durch Betätigung des Buttons
„Zahlungspflichtig bestellen“ zustande.