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Amtliche Lotteriebestimmungen
Hier finden Sie die amtlichen Lotteriebestimmungen in der Übersicht
Die NKL-, und SKL-Lotterien werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München.
Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand: Günther Schneider (Vorsitzender), Dr. Bettina Rothärmel. Die Erlaubnis für den Amtlichen Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 12.05.2017.
Amtliche Lotteriebestimmungen der 152. SKL-Lotterie
Spielplan SKL 152. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)
Amtliche Lotteriebestimmungen der 150. NKL-Lotterie
Spielplan NKL 150. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)
Amtliche Lotteriebestimmungen der NKL Rentenlotterie
Spielplan NKL Rentenlotterie (PDF-DOWNLOAD)