Spielbedingungen

In diesem Bereich finden Sie die amtlichen Lotteriebestimmungen und die Spielpläne der GKL Lotterien sowie die ergänzenden Internetspielbedingungen.
Lotterie

AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN (ALB)

Die SKL-Lotterie sowie die Joker-Spiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München.

Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand: Günther Schneider (Vorsitzender), Dr. Bettina Rothärmel. Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 11.06.2019.

1. Amtliche Lotteriebestimmungen der 152. SKL Lotterie

Spielplan SKL 152. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet


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1. Amtliche Lotteriebestimmungen der 150. NKL Lotterie

Spielplan NKL 149. Lotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet


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1. Amtliche Lotteriebestimmungen der NKL Rentenlotterie

Spielplan NKL Rentenlotterie (PDF-DOWNLOAD)

2. Ergänzende Spielbedingungen für das Internet